Allgemeine Geschäftsbedingungen für Quicki Mobil-WC

1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die mietweise Überlassung und Wartung von Mobil-WC´s, WC-Containern, Toilettenanhängern, Sanitäranlagen und Bauzäunen. Die Objekte bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat für die behördlichen Bewilligungen bezüglich des Aufstellungsplatzes zu sorgen.

2. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Aufstellung und endet mit dem Tage der Abbestellung. Diese Tage gelten als volle Miettage.

3. Freie Zufahrt
Der Zufahrtsweg zum Aufstellungsort muss befestigt und für Schwer- und Großfahrzeuge befahrbar sein. Ist dies nicht der Fall, haftet der Mieter für Transportschäden und Bergungskosten.

4. Anschlusskosten Strom, Wasser
Strom und Wasser müssen vom Mieter zur Versorgung der WC-Container und Toilettenwagen an die vorhandenen Anschlüsse gelegt werden. Diese Verbrauchskosten trägt der Mieter. Die Abwassertanks müssen bei Bedarf und am Ende der Mietdauer entleert werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Der Mieter kann wahlweise auch einen Kanalanschluss erstellen. Wird der Vorgang vom Vermieter veranlasst, trägt der Mieter die Kosten.

5. Einleitungsgenehmigung Kanalisation
Bei Anschluss der WC-Container und Toilettenwagen an die öffentliche Kanalisation hat der Mieter die Einleitungsgenehmigung der jeweils zuständigen Behörde zu beschaffen. Wird der Anschluss durch Mitarbeiter des Vermieters hergestellt, handeln diese im Auftrag des Mieters oder der Weisung gebenden Person.

6. Service
Die Objekte werden in einwandfreien Zustand geliefert. Die Servicearbeiten werden von geschultem Personal nach Vereinbarung durchgeführt. Der Servicezeitpunkt wird vom Mieter festgelegt. Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu den WC-Anlagen für LKWs frei und befahrbar zu halten oder die Mobil WC´s bis auf 10 Meter zuzuführen. Das gleiche gilt für die Abholung aller Mietobjekte.

7. Freier Zugang bei Service, Aufstellung und Abholung
Ist der ungehinderte Zugang nicht möglich, gilt die Servicetätigkeit als ausgeführt. Servicebestätigungen erfolgen nur auf ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter. Reklamationen sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, diese berechtigen nicht zur Mietminderung. Sollten die Mietobjekte bei der Aufstellung oder bei der Abholung nicht zugänglich sein, hat die zusätzlichen Anfahrtskosten zuzüglich aller Nebenkosten und Stehzeiten vor Ort der Mieter zu tragen.

8. Obliegenheiten des Mieters
Der Mieter haftet bei Verlust oder Beschädigung der Mietobjekte bis zum vollen Wiederbeschaffungsneuwert. Der Verlust oder Beschädigung sind dem Vermieter unverzüglich zu melden und es ist vom Mieter Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Für die durch missbräuchliche Benutzung der WC-Anlagen entstehenden Kosten (z.B. Verunreinigung durch Müll, Chemikalien,...) haftet der Mieter. Für die Einhaltung der Verkehrssicherheitspflicht ist der Mieter verantwortlich.

9. Haftung für Schäden
Bei Rückgabe von verschmutzten oder beschädigten WC-Anlagen berechnen wir Reinigungs- und Reparaturkosten. Die hierdurch anfallenden Ausfallzeiten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet für Sachschäden oder Untergang, unberührt davon, wodurch der Schadfall verursacht ist. Haftungsansprüche von Dritten aus der Benutzung des Objektes gehen zu Lasten des Mieters.

10. Mietdauer, Verrechnung, Verkauf
Die Miet- sowie die Transportkosten werden bei Anlieferung sofort fällig. Als Mindestmietzeit gilt – wenn nicht anders vereinbart – der Mietpreis für 6 Kalenderwochen. Bleibt der Mieter trotz Mahnung mit der Zahlung mehr als 10 Tage in Verzug, kann der Vermieter die Objekte abholen und damit das Mietverhältnis beenden. Gleiches gilt im Falle des Vergleichs oder Konkurs der mietenden Firma. Für Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10% verrechnet.

Bei Verkauf von WC Kabinen, Zäunen, WC Containern oder sonstigem bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sollte der Käufer die Ware veräußern, geht der dabei erzielte Erlös anstelle der Ware in unser Eigentum über.

Gerichtsort: Bruck an der Leitha

10.01.2009